Rechtsanwälte seit 1961
Erbrecht, Liegenschaften und Stiftungen brauchen jemanden, der die Familiengeschichte kennt. Wir führen unsere Akten so, dass unser Nachfolger sie weiterführen kann.
Termin vereinbarenWir arbeiten in wenigen Gebieten, dafür seit Jahrzehnten. Was nicht dazugehört, übergeben wir an Kolleginnen und Kollegen unseres Vertrauens.
Testamente, Pflichtteil, Verlassenschaft. Wir kennen die Fälle, in denen ein Satz zu viel im Testament Jahre an Streit auslöst.
Kauf, Schenkung, Wohnungseigentum und Grundbuch. Treuhandschaften wickeln wir seit über fünfzig Jahren ab.
Errichtung, Begleitung und Änderung von Privatstiftungen. Wir denken dabei in Jahrzehnten, nicht in Geschäftsjahren.
Wenn ein Verfahren unvermeidlich ist, führen wir es. Vorher sagen wir Ihnen, wie lange es dauern wird. Meist länger, als Sie hoffen.
„Mein Vater war hier Mandant, mein Großvater auch. Als es dann so weit war, musste ich nichts erklären. Die Unterlagen lagen bereits geordnet vor.“Dr. Elisabeth F. · Mandantin
Ein Erbfall wird oft dreißig Jahre nach dem Gespräch schlagend, in dem das Testament entstanden ist. Wer dann die Akte aufschlägt, muss verstehen, was damals gemeint war.
Deshalb halten wir unsere Handakten seit jeher nach demselben Schema. Die Notizen meines Großvaters kann ich heute lesen, und meine Nachfolgerin wird meine lesen können.
Das klingt unspektakulär und ist der eigentliche Grund, warum Familien über Generationen bei derselben Kanzlei bleiben.
Neue Mandate nehmen wir an, wenn wir sie in der gebotenen Sorgfalt betreuen können. Wenn nicht, sagen wir das gleich beim ersten Anruf.
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